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   OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 7 W 41/19   

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https://dejure.org/2020,636
OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 7 W 41/19 (https://dejure.org/2020,636)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2020 - 7 W 41/19 (https://dejure.org/2020,636)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 7 W 41/19 (https://dejure.org/2020,636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 227
  • MDR 2020, 420
  • FGPrax 2020, 68
  • NZG 2020, 266
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 7 W 124/13

    Vereinsregistersache: Amtslöschung eines wirtschaftlichen Vereins

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 7 W 41/19
    Der Senat hat für den ausdrücklich in der Satzung so bezeichneten Vereinszweck der Erhaltung, Nutzung und Verwaltung von Garagen und dazugehörigen Gemeinschaftsanlagen entschieden, es handele sich um einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 22 BGB), weil der Verein durch eine Marktteilnahme und durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse für seine Mitglieder Leistungen erbringe, die sie sonst anderweitig in Anspruch nehmen müssten Beschluss v. 08.07.2014 - 7 W 124/13, (Senat, BeckRS 2014, 18675, Rdnr. 14, 16).
  • LG Mühlhausen, 23.05.1996 - 1 T 4/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.01.2020 - 7 W 41/19
    Er hat damit in der Auseinandersetzung um die Eintragungsfähigkeit sogenannter Garagenvereine, mit denen vielfach Gemeinschaften zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (§ 266 ZGB) als Idealvereine (§ 21 BGB) fortgeführt werden sollen, einen Standpunkt eingenommen (vgl. zu gleichen und abweichenden Auffassungen: BezG Chemnitz, DtZ 1994, 158; LG Chemnitz, DtZ 1994, 412, 413; LG Lübeck, SchlHA 1962, 102 [Mähdrescher]; LG Mühlhausen, DtZ 1996, 245, 246 [Gemeinschaftsantenne]; Schubel, DtZ 1994, 132), der hier keiner Überprüfung bedarf.
  • OLG Brandenburg, 23.03.2022 - 7 W 37/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags in ein

    Das gemeinsame Benutzen der gemeinsam beschafften Ressourcen unterscheidet den Idealverein von einer solchen bloßen Beschaffungsgemeinschaft, Einkaufszentrale oder Konsumgenossenschaft mit unternehmerischem Charakter (Senat, NJW-RR 2020, 227, Rdnr. 5, 10).
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